Alle (fast) Firmlinge trafen sich am Samstagnachmittag zu einem lustigen, bsinnlichen, erfahrungsreichen Workshop zum Thema Firmung im Pfarrheim Bad Aussee!
In unserer Pfarre wird das Modell „KandidatInnenliste mit Ergänzungsmöglichkeit“ angewandt. Der Stimmzettel ist deshalb in zwei Rubriken (KandidatInnenliste und Ergänzungsliste) aufgeteilt.
Sie können daher auf dem Stimmzettel die bereits namentlich genannten Personen ankreuzen (Tabelle KandidatInnenliste). Diese Personen haben sich bereit erklärt, im Pfarrgemeinderat mitzuarbeiten. Darüber hinaus können weitere Personen für den Pfarrgemeinderat vorgeschlagen werden (Tabelle Ergänzungsliste). Überlegen Sie bei Ihren Vorschlägen, welche Personen aus Ihrer Pfarre bereit und geeignet sein könnten, durch ihr Engagement und ihren Einsatz den Pfarrgemeinderat zu bereichern. Diese vorgeschlagenen Personen werden nach Auszählung in Reihung der Stimmenanzahl angesprochen und gebeten, die Wahl anzunehmen. Insgesamt dürfen nur so viele KandidatInnen angekreuzt bzw. genannt werden, als Pfarrgemeinderäte zu wählen sind. Dies sind in Bad Aussee insgesamt 14 Personen. Der Stimmzettel ist auch gültig, wenn Sie weniger KandidatInnen ankreuzen bzw. ergänzen. Wann ist die Wahl ungültig? Ungültig sind Stimmzettel, auf denen
1. In Summe mehr Namen angekreuzt bzw. Personen genannt sind, als Pfarrgemeinderäte zu wählen sind.
2. Kein Name angekreuzt ist bzw. keine Person benannt ist oder
3. Der Wille des Wählers/ der Wählerin nicht klar ersichtlich ist.